Chronik - Sorgen der Landwirtschaft und des Weinbaues
Im Jahre 1845 trat infolge sehr ungünstiger Witterung die Fäule bei den Kartoffeln auf, die enormen Ernteausfall verursachte. Die Herzoglich Nassau’sche Landesregierung gab eine acht Seiten umfassende Belehrung für die Landwirte mit teils sehr kuriosem Charakter heraus. Allgemein herrschte große Not unter der Landbevölkerung.
Die heimische Scholle ernährte den Mann nicht mehr. Konkurse und Zwangsversteigerungen waren die Folge. Was blieb den Bürgern noch? Die Zahl der deutschen Auswanderer war von 2000 im Jahr 1830 auf 145 000 Personen im Jahr 1850 gestiegen. Das hatte seinen Grund in der organisierten Ansiedlung jenseits der Meere. Im Herzog von Nassau fand man einen kooperativen Protektor. Da kam ihnen eine Bekanntmachung des damaligen Landrates gerade gelegen.
Bekanntmachung Es können noch mehrere tüchtige Weingärtner und Küfer unter den nachstehenden sehr vorteilhaften Bedingungen nach Australien angenommen werden:
1. Weingärtner erhalten unter einem zweijährigen Vertrage einen jährlichen Gehalt von 180 fl., frei Wohnung, wöchentlich 10 Pfund Fleisch, 10 Pfund Mehl, ½ Pfund Kaffee, 2 Pfund Zucker und von Hamburg ab für Mann und Frau freie Überfahrt;
2. Küfer desgleichen für zwei Jahre einen jährlichen Gehalt von 240 fl., freie Wohnung und die gleichen anderen Leistungen wie auch die Weingärtner.
Diejenigen, welche gesonnen sind, noch mit dem am 1. Dezember von Hamburg abgehenden Schiff mitzufahren, haben sich in kürzester Frist zu wenden an: Eltville, den 28. Oktober 1851 Caspar Müller – Bevollmächtigter vom Handelshaus Cesar Godefroy & Sohn in Hamburg. In der Zeit vom 20. Bis
27. 9.1854 stieg die Zahl der auswanderungswilligen Familien im oberen Rheingau auf 42 an und erhöhte sich in der Zeit vom
30.09. bis
4.10.1854 auf 74. Gleichzeitig stiegen die Zwangsversteigerungen von Winzern und Mittelstand.
Wir sehen also, dass es wohl die kolossale Notlage war, die die Menschen damals zwang ihre Heimat zu verlassen. In seinem ganzen Ausmaß drückt sich dies in der Zahl, der aus Deutschland damals im Jahre
1850 Ausgewanderten nieder; sie betrug 55615, die in den Ländern Amerika und Australien das große Glück suchten. Ob sie wohl alle das große Glück fanden?
Aus Hattenheim werden verzeichnet:
1844 – Klein
1845 – Horne, Kempenich, Metzger, Rau, Spannhauser
1846 – Schumann und Rübenach.
1850 - In der ersten Oktoberhälfte wanderten 6 weitere Familien aus dem Rheingau aus, darunter waren auch Familien aus Hattenheim, u.a. der Mahlmüller Jacob Barz von der Kisselmühle, Michael Petri, Joseph Rau, sowie der Witwer Friedrich Krämer mit 6 minderjährigen Kindern.
In der zweiten Oktoberhälfte waren es schon 12 Familien. Sie gehörten zu den ersten Siedlern in New South Wales überhaupt.
Die Familien Georg Petri und Catharina, Joseph Backes, Johann Volz, Philipp und Valentin Weber, Ludwig Claus, Friedrich Kerns und Joseph Emmel folgten dann
1854. Diese Auswanderer fanden sofort Arbeit und konnten es bald zu einem angemessenen Reichtum bringen. Nachfahren der Familie Petri leben heute noch in Australien. Frau Lucy Sullivan ist in der Stadt Tenterfield Bürgermeisterin.

Anders ging es den nach Amerika Ausgewanderten. Es schreibt am
14.7.1852 ein solcher an seinen Daheimgebliebenen Freund: "...schlechte Aussichten, kaum Arbeit und wenn, nur schwere oder dreckige. Es liegt hier kein Gold auf der Straße, man muss mehr arbeiten als in Deutschland und wird, weil man das Land und die Sprache nicht kennt schamlos ausgenutzt; auch von eigenen Landsleuten."
Eine zweite Katastrophe war der Befall der Weinberge mit Reblaus, die die Bestände drastisch dezimierte. Daher erging am
10.09.1897 eine Polizei-Verordnung mit Sicherheitsmaßnahmen gegen Reblausverschleppung bei Weinbergs-Rodungen, des damaligen Königlichen Landrats Wagner. Der folgte am
6.07.1897 die Polizeiverordnung über den Verkehr mit Blindreben und am
06.07.1904 das Gesetz zur Bekämpfung der Reblaus.
Am
11.09.1937 griff der Staat durch Polizei-Anordnung der Reblausbekämpfung ein.
1928 waren in Hattenheim bereits 24 Reblausherde in der Gemarkung festgestellt worden. Bei Neuanpflanzungen durften dann keine Blindreben (Europäer, wie sie genannt wurden) mehr verwendet werden.
Am
21.01.1939 hat dann der Oberpräsident der Rheinprovinz dem Staatsweingut Steinberg die Genehmigung zur Herstellung von 135 000 Stück Pfropfreben (Veredlungen) erteilt. Mittlerweile spielt die Reblaus in unserer Gemeinde keine Rolle mehr.