Chronik - Königliches Amtsgericht 1881


Ein besonderer Fall, mit dem sich die Gemeinde 1881 beschäftigen musste:

An das Feldgericht Eltville, den 18. April 1881
z. Hd. des Herrn Bürgermeisters Birnkammer
Hattenheim

Abschrift

Gehorsamster Antrag des Johann B., Sohn des Heinrich B. von Hattenheim, 2. Heinrich B., Schwiegersohn des Heinrich B. von Hattenheim wohnhaft zu Eltville wegen Vermögenssicherung.

Die gehorsamst Unterzeichneten Johann B. von Hattenheim und Heinrich B. von Eltville tragen gehorsamst vor:

Unser Vater resp. Schwiegervater, der Heinrich B. besitzt Mo- und Immobilar Vermögen, welches größtenteils aus Einbringungen unserer vor zwei Jahren verstorbenen Mutter Katharina geborene Schl. herrührt. Derselbe hat in der letzten Zeit soviel verringerten, dass sein Einbringen resp. das väterliche Erbteil im Falle einer Teilung wohl als verbraucht erscheinen dürfte. Nun macht, derselbe aber Schulden, gibt Vermögensstücke an andere Geschwister heraus, verringert überhaupt das Vermögen in nicht geringer Weise. Wir stellen hiermit den Antrag: Dafür durch Verurteilung der Ortsbehörde resp. des Feldgerichts zu Hattenheim Sorge zu tragen lassen zu wollen, dass weitere Vermögensvergeudungen nicht mehr vorkommen können und das das Vermögen gesichert wird. Da es nicht unwahrscheinlich ist, dass dringende Gründe zur Anordnung einer Kuratel vorliegen, so bitten wir um Anordnung einer solchen, bitten aber auch gleichzeitig und zwar dringend ms möglichst beschleunigte Verfügung.

Hochachtungsvoll Gez. Johann B. Heinrich B.

Hattenheim 7. III. 29


An den Herrn Landrat in Rüdesheim. Rüdesheim, den 19. April 1881 Königl. Amtsgericht, Abtl 2

Dem Feldgericht wird umstehend eine Abschrift des Antrages des Johann B. von Hattenheim und des Heinrich B in Eltville vom gestrigen betreffend Vermögenssicherung zur Kenntnisnahme und Verhütung weiterer Vermögensverschleuderungen von Seiten des Winzers Heinrich B. daselbst, mitgeteilt.

Hauenberg Secr.