Soziales und Kulturelles aus der Vergangenheit - Die Hattenheimer Pfarrbibliothek besitzt ein "Schröderbruderschaftsbuch" vom Jahre 1442. Dieses wertvolle Buch beweist, dass die Schröder (Schröter) damals bereits organisiert waren. Sie hatten die Aufgabe, die Weinfässer aus den Kellern auf die Wagen oder die Schiffe zu bewegen. Der Transport der Stückfässer erforderte große Anstrengungen, die nur starke Männer und auch nur in gemeinsamer Arbeit bewältigen konnten. Das zwang sie schon von selbst dazu, sich in Gilden zu vereinigen. Sie taten das in Hattenheim in Form einer religiösen Bruderschaft. Als Patrone wählten sie den hl. Nikolaus, den Beschützer der Kaufleute und Schiffer, und die hl. Barbara, die Beschützerin der Landstraßen. So oft sie mit dem Schroden begannen, läuteten sie die Schröderglocke und beteten 136).
Das Schröderbruderschaftsbuch reicht von 1442 bis etwa 1530. Es enthält die Namen der Mitglieder, ferner Schuldverschreibungen und Rentenbriefe. Nicht alle der eingetragenen Mitglieder waren Schröder. Das Ansehen der Bruderschaft zog auch andere Persönlichkeiten heran. Auch der Adel findet sich teilweise in der Mitgliederliste, so verschiedene Mitglieder der Langwerth von Simmern, Junker Johann Scharfenstein, Junker Hans Wolfskehl (1448), Johann Junker Rynberger und Anna von Franckenstein.
Vom Hattenheimer S c h u l w e s e n hören wir zum ersten Mal 1544, indem von einem Lehrer die Rede ist, der namentlich nicht genannt wird. 1566 tritt ein Lehrer Johann Weiss von Ellwangen auf. Er soll nach seiner Instruktion "die Schule uffs best im möglich regir, die jugend uffs treulich zur zucht und erbarkeit underweiss, dem Pfarrer dergleichen in der Kirchenen mit singenn, so dem Schulampt anhängt, beförderlich, gehorsam und gewärtig sein“ 137)
Seitdem im 14. Jahrhundert das B a d e w e s e n in Deutschland aufgekommen war, gab es selbst in den kleinen Orten des Rheingaues, die ja schon frühzeitig einen städtischen Charakter trugen, Badestuben. 1576 wird eine solche in Hattenheim urkundlich erwähnt. Diese gehörte dem Langwerth von Simmern und war von diesen an die Gemeinde verpachtet, die dafür jährlich elf Albus (Weisspfennige) entrichtete 138).
Im 17. Jahrhundert fuhr, wie von Eltville, so auch von Hattenheim aus ein M a r k t s c h i f f nach Mainz 139). Es ist aber fraglich, ob dasselbe hier seinen Ausgang nahm oder mit dem von Oestrich kommenden identisch war, das hier vorbeifahren musste.
Zur Gemarkung Hattenheims gehörte seit jeher das Kloster Eberbach, ebenso dessen Besitzungen: der Neuhof, der Steinberg, der Geisgarten und die vordere und hintere Kisselmühle. Vom Schloss Reichartshausen, das ebenfalls dem Kloster Eberbach gehörte, liegt nur das Pförtnerhaus in der Hattenheimer Gemarkung; alles andere gehört zu derjenigen Oestrichs. Auf Grund hiervon haben zwischen Kloster Eberbach und der Gemeinde Hattenheim stets sehr enge Beziehungen bestanden.
Nach einer Urkunde von 1174 schenkte die Gemeinde dem Kloster eine Quelle 140). 1239 verkaufte, wie wir schon bei der Kirche gehört haben, die Gemeinde dem Kloster einen mitten über den Steinberg führenden Weg zum Walde 141). Beide Teile erwiesen sich laufend Gefälligkeiten. Die Gemeinde gestattete dem Geisgartner Hof 1762 die Beholzigung in ihrem Walde. Das Wäldchen Mehrholz oberhalb des Steinbergs wurde von der Gemeinde dem Kloster überlassen. Der Neuhof durfte seine Schafe von Michaelis bis zum Frühlingsanfang in den Hattenheimer Wald und während des ganzen Jahres auf den "Boss", d. h. auf den Sattel zwischen dem Tal des Eberbachs und des südwestlich davon befindlichen Mehrhölzchen Bachs, treiben. Dafür revanchierte sich das Kloster seit jeher durch gewisse "Atzungen", die im Laufe der Jahrhunderte wechselten.
Diese Atzungen, die einen großen Umfang einnahmen und nicht bloß Hattenheim, sondern auch Oestrich, Erbach und Hallgarten zugute kamen, bestanden zumeist aus Mahlzeiten, die von Beigaben begleitet waren. So erhielten die Hattenheimer Bürgermeister und Haingerether 1762 am Pfingstmontag auf dem Kloster Geisgarten 1 Stück frisches Rindfleisch nebst Suppe, 1/2 Viertel Weiß und 1/2 Viertel Rotwein, ferner sowohl hier als auch auf dem Neuhof je 2 große Brote a 8 Pfund, 16 kleine Brote a 2 Pfund, 2 große und 2 kleine Kuhkäse 142) . Das Hattenheimer Gericht bekam auch bei der Rektifizierung des Reichardshauser Aichzubers einen Imbiss, obgleich es für diesen Hof eigentlich nicht mehr zuständig war. Ganz besonders wurden die beiden Hattenheimer Schützen, die auch die Hut der Klostergüter unter sich hatten, bedacht. Sie bekamen alle Werk und Feiertage einen um den andern 2 "Gesiedsbrödger" zu je 1 1/2 Pfund, 1 Maß Wein und eine Suppe, ferner alljährlich 80 Sichling oder Garben Korn, 11, Malter Binger Maß = 57 1 Korn, einen schlechten Gulden zu 54 Kreuzer, Schuhsohlen nebst ein Paar Handschuhen oder ein halbes Viertel Wein, eine "Eselhetz" oder Mistkorb voll ungekoldeter Nüsse und 2 Last Stroh 143).