Bericht - Altstadtsanierung läuft bis Ende 2010


Die Altstadtsanierung in den Gebieten Rheinviertel, Petersweg und Gutenbergstraße wird nicht, wie ursprünglich geplant, zum Jahresende beendet. Das hat das Stadtparlament gegen die Stimmen der Bürgerliste beschlossen. Die Sanierungssatzung soll erst Ende 2010 aufgehoben werden. Für die betroffenen Eigentümer bedeutet das, dass sie den Ausgleich für die Wertsteigerung ihrer Anwesen voll bezahlen müssen. Wer bisher zahlte, immerhin über 70 Prozent der Betroffenen, konnte von einem je nach Zahlungstermin gestaffelten Rabatt profitieren. Die Ausgleichsbeiträge werden in die Sanierungsgebiete investiert, etwa, wie geschehen, in den Ausbau der Rheingauer Straße. Die Bürgerliste als erklärte Gegnerin der Ausgleichszahlungen beantragte dagegen, die Altstadtsanierung \"abgaben- und auflagenfrei\" zu beenden. Die von ihr geforderte namentliche Abstimmung brachte das vorhersehbare Ergebnis, dass niemand außer den beiden eigenen Stadtverordneten dem zustimmte. Hugo Bihrer von der Bürgerliste hatte den Saal als Betroffener verlassen. Ausgleichszahlungen seien unzulässig, argumentierte Fraktionsvorsitzender Helmut Moser. Die Sanierungsmaßnahmen seien bei den meisten Grundstücken abgeschlossen. Vorauszahlungen könnten aber nur vor Abschluss verlangt werden. Zudem seien die Werterhöhungen durch die Altstadtsanierung fehlerhaft ermittelt worden. Der Gutachter habe es beispielsweise unterlassen, den Wert mit ähnlichen unbebauten Grundstücken zu vergleichen. So seien die Bodenwerte in den Gebieten ohne Sanierung viel höher gestiegen. Man solle die Grundsatzdebatte nicht wieder aufwärmen, so FDP-Fraktionsvorsitzender Rainer Scholl. Die Bürgerliste solle die Mehrheit respektieren, die anders entschieden habe. Zudem werde Falsches auch durch mehrfaches Wiederholen nicht richtiger. Der Bodenwert sei etwa in Eltville-Ost deshalb gestiegen, weil dort die Nachfrage hoch war. Hätten alle Eigentümer bezahlt, könne man die Satzung jetzt aufheben, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Seyffardt. Moralisch wie rechtlich sei das Verfahren in Ordnung. Schließlich seien erhebliche Mittel in die Sanierung geflossen. Mit den Ausgleichsgeldern wurde die Rheingauer Straße ausgebaut, was ansonsten auch andere Bürger aus den Stadtteilen hätten mitfinanzieren müssen. SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Hannes riet den Eigentümern, sich nicht in lange Rechtsstreite zu begeben. Sollte die Sanierungssatzung aufgehoben werden, werde er beantragen, die Straßenbeitragssatzung, die in den Stadtteilen gelte, ebenfalls aufzuheben, um Gleichheit zu schaffen.

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