Vor dem Amtsgericht Eltville wird am kommenden Donnerstag gegen den früheren Kellermeister der Winzergenossenschaft Erbach, Ernst C., verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Untreue in 15 Fällen vor. Sie hatte eigentlich einen Strafbefehl gegen den 62-Jährigen beantragt, den Ernst C. allerdings nicht akzeptierte. Danach wäre er zu 200 Tagessätzen je 60 Euro verurteilt worden, weil er Weine der Winzergenossenschaft schwarz verkauft haben soll.
Einer der Käufer war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft der Erbacher Winzer Ludwig Jung, Bruder des Bundesverteidigungsministers Franz Josef Jung (CDU). Jung, der bereits einen Strafbefehl in dieser Sache gezahlt hat, ist in der kommenden Woche genauso als Zeuge geladen wie Mitarbeiter der Weinkontrolle, die Anfang des Jahres auf die Ungereimtheiten gestoßen waren. Wie erst jetzt bekannt wurde, war gegen C. auch wegen \"Provisionen\" ermittelt worden, die er erhalten hatte. Ein auf Weinkorken spezialisierter Betrieb aus Rheinland-Pfalz soll dem Kellermeister über Jahre hinweg Gelder dafür zugesteckt haben, dass er sich für den Absatz der Korken einsetzt. Der Absatz dieser Verschlüsse war wegen steigender Reklamationen von Winzern gesunken: Derzeit bevorzugt jeder vierte Betrieb, der Mitglied beim Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) ist, Schraubverschlüsse. Acht Prozent ziehen Plastik oder Glas vor. Angesichts dessen hatte der VDP erst kürzlich massiv für Korken geworben und den Verschluss als \"das Maß aller Dinge\" bezeichnet.
Der rheinland-pfälzische Kork-Hersteller, der die Provisionen an Ernst C. gezahlt hatte, ist inzwischen insolvent. Der Unternehmer selbst führt seine Firma unter neuem Namen weiter. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ursprünglich als Zeugen im Verfahren gegen Ernst C. benannt, obwohl sie in ihrer Anklage keine Vorwürfe in Zusammenhang mit Provisionszahlungen erhebt.
Warum Ernst C. den gegen ihn beantragten Strafbefehl nicht akzeptiert hat, bleibt vorerst ein Rätsel: Nach Informationen dieser Zeitung hat er der Winzergenossenschaft bereits einen fünfstelligen Betrag überwiesen und damit zumindest einen Teil des Schadens, den er angerichtet haben soll, wieder gutgemacht.
Bereits eingestellt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Weinhändler, über den Ernst C. die veruntreuten Weine abgesetzt haben soll. Der Mann musste 1500 Euro zahlen, weil er Beihilfe zur Untreue in 14 Fällen geleistet hatte. Dass am Donnerstag 15 Fälle der Untreue angeklagt sind, hängt damit zusammen, dass Winzer Jung den veruntreuten Wein nicht über diesen Händler, sondern von Ernst C. direkt bezogen haben soll.
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