Bericht - Notfallversorgung


Die Notfallversorgung im Rheingau war Thema im Kreistag. Auf Anfrage des Eltvillers Clemens Mödden von der CDU-Fraktion teilte Landrat Burkhard Albers (SPD) mit, dass die Verwaltung auf Basis des Gutachtens zur Notfallversorgung die Umstrukturierung im Rheingau ab 1. Januar 2008 mit den Kostenträgern vereinbart habe. Entgegen der Zusage war die Krankenhausinitiative Eltville vor der Entscheidung nicht einbezogen worden. Der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes habe aber die Neuerung telefonisch mit Ärzten erörtert, versicherte Albers. Wie berichtet, kritisiert sowohl Horst Korte von der Krankenhausinitiative Eltville wie die CDU, dass mit der Neuregelung eine Verschlechterung für die Rheingauer eingetreten sei. Bisher hätten zwei Einsatzfahrzeuge insgesamt 110 Stunden zur Verfügung gestanden, künftig würden es nur noch 67 Stunden sein. Nach dem neuen System ist ein zweites Einsatzfahrzeug in Eltville stationiert, allerdings nicht rund um die Uhr. Durch die Umstrukturierung entstünden Mehrkosten von 23000 Euro, die die Krankenkassen zu tragen hätten, teilte der Landrat weiter mit. Er habe keinesfalls im Alleingang gehandelt, wie es die CDU-Anfrage nahe legte. Das Thema sei im Kreisausschuss, im Sozialausschuss und im Kreistag beraten worden. Zudem handele es sich um ein Pilotprojekt, das auf ein Jahr befristet ist. Erst wenn diese Ergebnisse ausgewertet seien, werde die endgültige Entscheidung getroffen. Die Verbesserungen im Rheingau seien in ein schlechtes Licht gerückt worden, kritisierte der Landrat. Künftig werde das Netz der Rettungsfristen enger geknüpft. Wenn das in Eltville stationierte Fahrzeug nicht im Dienst sei, werde der Rettungswagen aus Winkel anrücken oder ein Arzt des hausärztlichen Vertretungsdienstes im eigenen Fahrzeug zum Patienten kommen. So werde es auch im Untertaunus gehandhabt. Die Rheingauer Ärzteschaft möchte laut Albers ein eigenes Einsatzfahrzeug, die Kassenärztliche Vereinigung wolle dies aber nicht finanzieren. Auf Nachfrage Möddens sagte der Landrat, dass die Ärzte verpflichtet seien im Notfall zu kommen.

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