Bericht - 40 Zentimeter zu hoch


Kreisbauamt und der Bauherr der umstrittenen Dachterrasse in der Erbacher Landstraße in Hattenheim sind sich nicht einig darüber, ob die Höhe der Terrasse der Baugenehmigung entspricht oder nicht. Wie berichtet, hatte das Bauamt einen vorläufigen Baustopp verhängt mit der Begründung, die Terrasse sei 40 Zentimeter höher als genehmigt gebaut worden. Bauherr Ralf Altenhofen hat mittlerweile ein Vermessungsbüro beauftragt, das seinen Bau nachgemessen hat. Es hat dem Kreisbauamt gegenüber bescheinigt, dass die Gebäudemaße mit der Baugenehmigung übereinstimmten. Die Höhe der Terrasse sei aber nicht vermessen worden, sagte dazu der Pressesprecher des Landkreises, Christoph Zehler, auf Anfrage. Der Baustopp bleibe deshalb so lange bestehen, bis die Forderung der Bauaufsichtsbehörde erfüllt sei. Das Bauamt habe 40 Zentimeter zu viel gemessen, das Fachbüro müsse dies überprüfen. Unabhängig von der genauen Höhe der Dachterrasse finden viele Kritiker die Baumaßnahme im ganzen unpassend und unansehnlich. Bauherr Altenhofen meint dazu: "Die Leute sollen erstmal abwarten, bis das Ganze fertig ist, im Rohbau sieht es nicht so gut aus."

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